Montag, 21. Dezember 2009

Mazyek für Gesellschaftsvertrag

Der umtriebige ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek spricht sich in einer Art offenen Brief an die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) für einen neuen Gesellschaftvertrag zwischen muslimischen "Neudeutschen" und der "altdeutschen" (?) Mehrheitsgesellschaft aus. Böhmer hatte ihrerseits einen "Integrationsvertrag" für Immigranten vorgeschlagen, der die Bekenntnis zu Werten wie "Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung der Frau" umfasst. Dass damit fast ausschließlich Muslime gemeint sind, liegt auf der Hand.
Mazyeks Replik weckt Erinnerungen an die neueren Traditionen der islamischen Rechtspflege, die sich erst sehr spät, verstärkt etwa nach der zweiten Niederlage der Osmanen vor Wien (1683) und der einsetzenden Rückdrängung des türkischen Imperiums, mit der Frage auseinanderzusetzen begann, wie sich Muslime unter nichtmuslimischer Herrschaft verhalten sollen und zum "Haus des Friedens" und dem nichtislamisierten "Haus des Krieges" ein drittes schufen, nämlich das "Haus des Vertrags". Mazyeks anvisierte "zweite deutsche Einheit" lässt außer acht, dass der "Vertrag" bei sich ändernden Mehrheitsverhältnissen, die in dieser Vorstellung gleichbedeutend mit Macht sind, laufend neu ausgehandelt werden muss.
Die Integrationsbeauftragte fordert, dass sie - also die Muslime, Türken und Migranten - die deutschen Werte anerkennen, was immer das sein mag; das deutsche Grundgesetz schweigt sich da jedenfalls aus.
Wenn dies jedoch die Anerkennung der Menschenwürde, die Freiheit, das eigene Leben zu gestalten, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau bedeutet, dann sind das selbstverständliche Dinge, die zumindest die nicht bildungsfernen Muslime oder Türken längst in ihrem Alltag verinnerlichen, das weiß auch Frau Böhmer sehr genau.
Mazyek irrt, sofern er tatsächlich glauben sollte, die von ihm im Rahmen dieses rhetorischen Kniffs genannten Werte seien "selbstverständlich". Sie resultieren aus einem Jahrhunderte andauernden Prozess, der nicht etwa abgeschlossen ist und dessen Ergebnisse ohne die ständige Wachsamkeit der Staatsbürger ohne weiteres sogar wieder kassiert werden können - wie die Geschichte lehrt.
Wenn die Menschenrechte also eines nicht sind, dann sind sie "selbstverständlich", wie allein der Blick auf die islamische "Gleichberechtigung" von Mann und Frau beweist, die schon gar nicht Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet.

  

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