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Freitag, 20. August 2010

Prof. Tilman Nagel: Ehrenmord ist Bestandteil islamischen Glaubens

Bei Texten, die "Islamwissenschaftler" in der Tagespresse veröffentlichen, zeichnet sich seit Jahren ein bedauerlicher Trend ab: mit Wissenschaft haben diese Publikationen weniger gemein als mit Weltanschauung; die Verfasser üben sich weniger im kritisch-distanzierten Blick des Wissenschaftlers, als in der Autosuggestion des wahrhaft Gläubigen. Kurz - man gewinnt mitunter den Eindruck, dass dort jemand schreibt, der innerlich oder auch tatsächlich selbst zum Muslim geworden ist. 
Eine Ausnahme bildet Prof. Tilman Nagel, ein Wissenschaftler von internationalem Renommee, der kurz nach seiner Emeritierung zwei Bände vorgelegt hat, bei denen es sich nach nahezu einhelliger Einschätzung der Fachwelt um neue Standardwerke handelt, mit denen Generationen von künftigen Islamissenschaftlern arbeiten werden: Mohammed - Leben und Legende, sowie Allahs Liebling: Ursprung und Erscheinungsformen des Mohammedglaubens (beide 2008).
Nagel versteht es, in klaren Worten Zusammenhänge deutlich zu machen, die in der Banalität des alltäglichen "Dialogs" mit dem Islam niemals zur Sprache kommen. Denn der Wissenschaftler ist sich im Gegensatz zu den Dialogführern bewußt, dass im sozio-kulturellen Kontext (etwa des Islam) freilich nicht nur explizite Gebote und Verbote Wirkungen zeitigen, sondern auch deren implizite und nachgeordnete Aspekte. (Als Beispiel hierfür mag das Wechselspiel zwischen Zwang, Freiwilligkeit, Unterwerfung und subjektiver Aufwertung beim islamischen Gebot der Verschleierung der Frau gelten.) So entsorgt Nagel in seinem jüngsten Artikel in der FAZ (wenngleich eher beiläufig) höchst plausibel die regelmäßige Behauptung des "Dialogs", dass sogenannte Ehrenmorde "nichts mit dem Islam zu tun" hätten:
Hierzu [den von Mohammed-Allah erlassenen Ehebestimmungen] zählt unter anderen die Wartefrist, die verstreichen muss, bevor eine verstoßene oder verwitwete Frau wieder verheiratet werden darf; die genealogische Zuordnung eines sich möglicherweise in ihrem Leib entwickelnden Kindes muss eindeutig sein. Die Unterwerfung der Frau, vor allem in Sure 4 geregelt, ist für die von Mohammed ins Leben gerufene Religion so wichtig, dass er nach islamischer Überlieferung in der Predigt, die er während seiner letzten Wallfahrt gehalten hat, feststellt: „Die (Ehe-)Frauen haben einen Anspruch gegen euch (Ehemänner), und ihr habt einen Anspruch gegen sie. Denn es obliegt ihnen, niemandem zu erlauben, sich in euer Bett zu legen, und niemandem, den ihr verabscheut, Zutritt zu eurem Haus zu gewähren, es sei denn mit eurer Erlaubnis. Handeln sie dem zuwider, so gilt, dass Allah euch gestattet hat, sie im Bett zu meiden und sie zu schlagen, allerdings, ohne sie grausam zu quälen (vgl. Sure 4, 34). Wenn sie dann ihr Fehlverhalten aufgeben und euch gehorchen, dann stehen ihnen Kleidung und Nahrung zu, wie es recht und billig ist. Die Frauen sind bei euch wie Kriegsgefangene, die über nichts aus eigener Macht verfügen. Ihr aber habt sie von Allah zu treuen Händen erhalten; dank seinem Wort gebietet ihr über ihre Scheide. Darum seid gottesfürchtig im Umgang mit den Frauen und nehmt euch ihrer im Guten an!“
Was in Sure 4 und in der wohl jedem Muslim geläufigen Predigt Mohammeds ausgesagt wird, schlägt sich im System der Scharia als eines der fünf Fundamentalgüter des Daseins nieder, deren Missachtung Allah mit strengen Strafen bedroht: die genealogisch eindeutige Nachkommenschaft. Die übrigen vier sind die richtige Religion, also der Islam, das Leben, das Eigentum und der Verstand – er darf beim Vollzug der Riten nicht getrübt sein, weswegen der Genuss berauschender Getränke verboten ist. Die Verletzung einer dieser fünf Grundlagen des Gemeinwesens, das nach islamischem Glauben von Allah selbst durch die von ihm angeleitete Tätigkeit seines Propheten gegründet wurde, tastet mithin die Autorität Allahs an. Deswegen verfügte Allah im Koran – nach muslimischer Überzeugung Allahs unmittelbares Wort – Strafen, die die islamische Gerichtsbarkeit verhängen muss, sobald jemandem ein entsprechendes Delikt nachgewiesen wurde. Der Richter hat in einem solchen Fall keinen Spielraum für eigene Entscheidungen.
Unter das Fundamentalgut der einwandfreien Abstammung rechnet die Schariawissenschaft auch die Ehre, verstanden als die Reputation der jeweiligen Sippe, nicht des Einzelnen. Deshalb ist es, wie die jüngst in Kuweit erschienene Enzyklopädie des Schariarechts hervorhebt, eine religiöse Pflicht, die sexuelle Integrität der Ehefrau und anderer weiblicher Sippenmitglieder zu verteidigen. Die bisweilen in Deutschland geäußerte Behauptung, „Ehrenmorde“ hätten mit dem islamischen Glauben nichts zu tun, ist unzutreffend; sie dient der Propagierung der These, die Scharia sei mit an den Menschenrechten orientierten Rechtssystemen vereinbar.
Quelle: Koranische Strafe, die nicht im Koran steht (FAZ)
Wir danken vielmals für die Klarstellung.



Donnerstag, 24. Juni 2010

Ingrid Thurner und die Freiheit des Kopftuchzwangs

Alle paar Monate meldet sich Frau Ingrid Thurner, "Ethnologin und Lehrbeauftragte am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien", in der "Süddeutschen Zeitung" zu Wort und tut ihre Ansichten über die Weltläufte kund, vor allem aber über das islamische Kopftuch und darüber, dass es nicht ein Symbol der Unterdrückung und sozialen Abgrenzung, sondern vielmehr feministischer Selbstbehauptung sei, zuletzt am 21.6. unter dem Titel "Der nackte Zwang".
Nun kann man einer Ethnologin nachsehen, dass sie keine Ahnung von den ideologisch-dogmatischen Hintergünden der weiblichen Verhüllung im Islam hat, denn es gehört nicht zu ihrem Fachgebiet, sich mit diesen vertraut zu machen. Man kann ihr aber nicht nachsehen, dass sie die eigene Ahnungslosigkeit mit Alt-68er- und Feminismus-Ideologie zu bemänteln sucht und Frauen und Männer, die das Kopftuch auf faktischer Ebene kritisieren, als eigentliche Antiaufklärer an den Pranger stellt.
So produziert Thurner, von Wissen und Faktenbezogenheit unbeschwert, solche Sätze: 
Als die muslimische Frau in der Öffentlichkeit sichtbar wurde, verwandelte sie sich in ein Problem. Sichtbar ist sie erst, seit sie begonnen hat, ihren Körper zu verstecken und damit selbstbewusst aufzutreten. Das tut sie nun seit einigen Jahren. Vorher verursachte sie keine Aufregung, keine Schlagzeilen und kein Engagement.
Was verstecken mit Selbstbewußtsein zu tun hat bleibt das Geheimnis einer Autorin, die unberührt und unberührbar über den Dingen schwebt wie der Heilige Geist.
Fast wäre man versucht, den Umkehrschluss zu ziehen und weibliche Nacktheit als Symbol weiblicher Freiheit zu deuten. Aber welchen Zwängen unterwerfen sich nicht konform-westlich denkende Frauen für den Auftritt in der Öffentlichkeit? Hohe Absätze, hautenge Jeans, frieren in der Kälte, ein Leben lang hungern, alles um den Körper vorzeigbar zu machen, dazu ständige Kontrolle, ob die Haarsträhnen richtig liegen, ob der Busen richtig steht, ob die Träger sitzen.
Unwillkürlich zwingt sich dem Leser der Verdacht auf, dass jede Frau "konform-westlich" denkt, die besser aussieht als die Nonkonformistin Thurner.
Genau genommen unterliegen Musliminnen hierzulande dem Zwang, das Kopftuch nicht zu tragen.
Und so versucht sich Thurner an einer gewagten Neuinterpretation der Ideale der Frauenbewegung unter islamischen Vorzeichen:
Die Motive der Frauen und die Charaktere, die sie verhüllen, sind so verschieden wie die Persönlichkeiten, die sich von Spaghettiträgerchen präsentieren lassen. Aber als eine wesentliche Begründung für die Bedeckung geben Musliminnen immer wieder an, dass sie sich nicht über ihren Körper definieren lassen wollen. Es scheint in Vergessenheit geraten, dass dies auch einmal ein Anliegen westlichen Feminismus war. Kein Objekt der sexuellen Begierde mehr wollte frau sein.
Dass Frauen im Islam verhüllt werden, weil sie Objekte der sexuellen Begierde sind, entgeht Thurner völlig: "Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt." (Koran, Sure 2, Vers 223) Die Frau im Islam wird gerade über ihre Sexualität definiert. Aus ihrer physischen Beschaffenheit ergibt sich die Ungleichberechtigung der Frau im islamischen Recht. Kopftuch und Schleier dienen traditionell der Ausgrenzung des Sexuell-Weiblichen aus dem öffentlichen Raum. Auch die fatwas zeitgenössischer arabischer Islamgelehrter, die Frauen die Erlangung einer Fahrerlaubnis etc. verweigern, zielen genau auf diese Kontrolle der - im Wortsinn - "Freizügigkeit" der Frau. Die Feministinnen wollten aber nicht nur kein Objekt, sondern vor allem Subjekt sein, das ein Recht auf den eigenen Körper und sexuelle Selbstbestimmung hat. Der Islam sieht weder das eine, noch das andere vor.
Der Kommentarbereich unter dem SZ-Artikel umfasst derzeit 146 Einträge. Auch hier bestätigt sich die Erkenntnis, dass islamkritische Kommentare in der deutschen Presse um so geringere Chancen auf Veröffentlichung haben, je mehr mit Bezug auf Fakten argumentiert wird. Daher sei an dieser Stelle der bislang unveröffentlichte Kommentar des Bloggers nachgereicht:

Frau Thurner mag sich ihren eigenen Reim auf das Kopftuch machen und den sprunghaften Anstieg der Kopftücher ob hierzulande oder in der "islamischen Welt" als Ausdruck einer feministischen Revolution statt einer tatsächlich stattfindenden Re-Islamisierung ehemals säkularer Bevölkerungsschichten fehlinterpretieren. Das ist ihr gutes Recht. Festzuhalten ist jedoch, dass Thurner von jedem Wissen unbeleckt ist, was die Verhüllung der Frau in der islamischen Sexualethik eigentlich bedeutet. Diese lehrt, dass Männer nicht in der Lage seien, ihre Triebe zu beherrschen, die durch den Anblick der unverhüllten Frau aktiviert werden. So seien sie gleich einem geistlosen Tier dazu "verurteilt", der unverhüllten Frau nachzustellen - die klassische Umkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses, die sich etwa in islamischer Rechtsprechung niederschlägt, die Vergewaltigungsopfer als "Ehebrecherinnen" sieht. Frei sind in diesem System weder Frau noch Mann; der ihm innewohnende Zwang hat notwendigerweise zur Folge, dass sich Kopftuchträgerinnen gegenüber Frauen, die das Kopftuch ablehnen, sowohl sozial als auch ethisch-moralisch subjektiv aufgewertet ("ehrbar") und jene abgewertet sehen.
Zwar mag es Kopftuchträgerinnen geben, die das Kopftuch tatsächlich freiwillig, als Folklore oder Zeichen kultureller Identität tragen. Am ideologisch-dogmatischen Hintergrund des Kopftuchs ändert dies jedoch nichts. Ferner wird die gebetsmühlenhaft wiederholte "Freiwilligkeit" des Kopftuchtragens in Koranschulen ad absurdum geführt, in denen schon Mädchen im Grund- und Vorschulalter "freiwillig" Kopftuch tragen - und zwar nicht nur in Riad, sondern in einer x-beliebigen deutschen Stadt.

Montag, 1. Februar 2010

Islamische Zeitung: "Eine gewisse Geschlechtertrennung"

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, mir ein Online-Abo der IZ zu besorgen. Ein Text mit dem Titel "Wie die Ehe schützen?" von Safia Bouchari ist nämlich nur für Abonnenten einsehbar. Abgesehen vom Aufhänger, der so lautet:
Die Zahl der Ehescheidungen ist heute in vielen modernen Gesellschaften, auch in der unsrigen, höher als in früheren Zeiten, und auch unter Muslimen hat sie eher zugenommen. Aber nicht nur die Scheidung, auch so genannte „Seitensprünge“, wie sie oft verharmlosend genannt werden, gefährden Ehen und damit die stabile Familie als Grundbasis einer gesunden Gesellschaft. Von den Kindern als besonders schwer Betroffenen ganz zu schweigen. Um dem vorzubeugen, ist im Islam eine gewisse Geschlechtertrennung eingerichtet.
Wäre doch interessant zu wissen, wie es da weitergeht. Obwohl ich mir freilich ausmalen kann, was Safia so schreibt. Dass nämlich der Islam das Kollektiv bevorzugt und ihm daher der moderne Individualismus mit seinen weitgehenden Rechten und Freiheiten zum Schutze des Individuums zutiefst suspekt ist. Dass sich der Mann Allah und die Frau dem Mann unterzuordnen hat. Dass aussereheliche Beziehungen haram, durch die Familie arrangierte Heiraten hingegen halal sind. Dass sich obendrein blitzsauber statistisch belegen lässt, dass arrangierte Ehen seltener geschieden werden als die westliche Normalehe - wie auch, wenn die Scharia der Frau kaum Möglichkeiten einräumt, die Scheidung einzureichen? 
Dass sich die "gewisse Geschlechtertrennung" nicht nur im Moscheebesuch wiederspiegelt, wo Männer und Frauen oft verschiedene Ein- und Ausgänge benutzen und immer voneinander isoliert beten, sondern auch im islamischen Recht, wo die Aussage einer Frau weniger wert ist als die des Mannes. Dass das ganze Brimborium mit Kopftuch, Burka und Tschador zum "Schutz" der Frau veranstaltet wird, so wie es im Westen Gesetze und Ausnahmeregelungen gibt, um kleine Kinder und Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu schützen.
Ob Safia Bouchari dieselben Worte benutzt, wage ich zu bezweifeln. Doch die Erfahrung sagt mir, dass der Inhalt so rüberkommt.
http://www.islamische-zeitung.de/

Montag, 11. Januar 2010

G.E. von Grunebaum: Die Frau im Islam

Den US-amerikanischen Orientalisten Gustav Edmund von Grunebaum (1909-1972) habe ich an dieser Stelle bereits mit seinem Werk Der Islam im Mittelalter zitiert. Grunebaum gehört zu einer Generation von Wissenschaftlern, die sich bei der Beschreibung des Systems "Islam" nicht zu schade war, auch Grautöne zu erfassen. Nachfolgend nun ein weiterer Auszug aus Der Islam im Mittelalter, diesmal zur Rolle der Frau. Man halte sich dabei die abwiegelnden und beschönigenden Kommentare zum Thema "Frau im Islam" vor Augen, die zeitgenössische Islamfunktionäre ständig im Munde führen.

Es ist wiederum die Sitte der Stadt, die sich in der Verschleierung und Abschließung der freien muslimischen Frau durchgesetzt hat. Die mekkanische Frau von Stand scheint den Schleier getragen zu haben. Muhammads Wunsch, die Frauen an den gottesdienstlichen Übungen und bis zu einem gewissen Grad am geistlichen Leben der Gemeinde überhaupt teilnehmen zu lassen, lief besonders in den Ostprovinzen den Gepflogenheiten zuwider, und die Gelehrten, gewohnt, im Zweifelsfalle die striktere Auslegung des Gesetzes vorzuziehen, ließen den sar [Anm.: (offenbartes) Gesetz] streng auf dem Ausschluss der Frau von jeder Tätigkeit bestehen, die danach angetan war, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sie zu lenken. Weibliche Heilige, weibliche Prediger, weibliche Gelehrte treten auf und finden weitherzige Anerkennung; es ist aber nicht zu verkennen, dass der durchschnittliche Muslim es lieber sah, wenn die weiblichen Mitglieder seiner Familie sich im Hause hielten, als wenn sie durch ungewöhnliche Leistungen berühmt wurden.
Muhammad gewährte der Frau freie Verfügung über ihr Eigentum und verbesserte ihre erbrechtliche Stellung. Doch ließ er die allgemeine Einstellung bestehen, die der Frau in der Wertschätzung der Gesellschaft einen untergeordneten Rang anwies.  "Die Männer sind über die Frauen gesetzt um dessentwillen, was Gott den einen mehr als den anderen an Vorzügen geschenkt hat, und wegen des Besitzes, den sie ausgelegt haben (als Brautschatz); rechtschaffene Frauen sind darum fügsam und hüten das Verborgene als Entgelt dafür, dass Allah sie hütet; diejenigen aber, von denen ihr Widerspenstigkeit fürchtet, ermahnt, vermeidet im Bett und schlagt; wenn sie euch dann gehorchen, so unternehmt keine (weiteren) Schritte gegen sie; wahrlich, Allah ist erhaben und groß." [Anm.: vgl. Koran, 4:34]
An dem Axiom von der natürlichen Überlegenheit des männlichen Geschlechts, das seine gesetzlichen und gesellschaftlichen Vorrechte begründen muss, wird in muslimischen Ländern auch heute noch festgehalten, wo man "übermäßige" Freiheit für die Frau mit Besorgnis sieht und wo der igma [Anm.: Konsens] nur ganz allmählich äußere Angleichung an den europäischen Gebrauch billigt, dabei aber die Grundhaltungen mehr oder minder bestehen lässt, welche die Beziehungen der Geschlechter im allgemeinen und die öffentliche Stellung der Frau im besonderen bestimmen.
Der Koran gestattet die Polygamie, beschränkt sie aber auf gleichzeitiges Ehebündnis mit vier dem Mann gesetzlich verheirateten Frauen. Die Anzahl der dem Mann zusätzlich gestatteten unfreien Konkubinen ist vom kanonischen Recht nicht limitiert. Scheidung ist für den Mann leicht, für die Frau beinahe unerreichbar. Der Mann ist nicht gehalten, Gründe für die Entlassung der Frau anzugeben, muss jedoch im allgemeinen von der Frau in die Ehe eingebrachtes Vermögen ihr bzw. ihrer Familie zurückstellen.
Die Ausschaltung der Frau aus dem öffentlichen wie aus dem gesellschaftlichen Leben - die freie Frau darf unverschleiert nur von ihrem Mann und den Verwandten, mit denen das Gesetz die Ehe untersagt, erblickt werden - war zur Zeit Harun ar-Rashids [Anm.: Kalif von 786 - 809] abgeschlossen. Sie mochte im persönlichen Verkehr die Überschreitung der Grenzen zwischen den Klassen erleichtern, ließ aber im ganzen das gesellschaftliche Leben verarmen. Auch brachte sie eine Entwicklung mit sich, die antiker Sitte sehr nahe kam, indem der gebildete Mann seine geistigen Interessen und Freuden mit einer Klasse Frauen teilte, die zu denen seines Familienkreises in keinerlei Beziehung standen.
Anmerkungen sind von mir.
Siehe auch: G.E. von Grunebaum: Der Dhimmi