Samstag, 13. September 2014

Wenn zwei das gleiche tun...

"Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe" lautet anscheinend das Lebensmotto der Sonia Sotomayor, Richterin am Obersten Gerichtshof der USA und erste Latina in diesem Amt:
Dem Redakteur von "Zeit Online" ist dabei kein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. Im Interview führt Sotomayor aus:

ZEIT Campus: Vor Kurzem mussten Sie am Obersten Gerichtshof über einen Fall entscheiden, der mit Ihrem Leben zu tun hat. Es ging um die Frage, ob staatliche Unis Bewerber aus Minderheiten weiter bevorzugen sollen. Die meisten der weißen Richter stimmten dagegen, Sie nicht. Plädieren Sie dafür, dass man Kindern von Schwarzen und Migranten bei gleichen Qualifikationen immer den Vorrang geben sollte?
Sotomayor: Ich plädiere zumindest dafür, dass man stets beide Seiten einer Sache kennen muss und nicht nur die eigene Sicht. Natürlich ist es für viele Eltern aus der Mehrheitsgesellschaft schwer, zu verstehen, warum die Chancen ihres Kindes eingeschränkt werden sollten. Aber es geht hier um die Frage, was die Gesellschaft als Ganzes weiterbringt.
ZEIT Campus: Was würden Sie diesen Eltern sagen?
Sotomayor: Nehmen wir mal an, Sie haben einen Job zu vergeben und zwei Menschen bewerben sich. Der eine kommt aus einer guten Familie, war an einer guten Uni und hat gute Noten bekommen. Der andere ist exakt gleich qualifiziert, kommt aber aus einer Familie, die von Universitäten, akademischen Berufen und alldem keine Ahnung hat. Wen nehmen Sie?
ZEIT Campus: Hm, ich könnte eine Münze werfen.
Sotomayor: Das sagen Menschen aus der Mehrheitsgesellschaft oft. Ich würde denjenigen nehmen, der sich alles selbst beigebracht hat. Den, der bewiesen hat, wie hartnäckig er arbeitet. Aber, Folgefrage: Was ist, wenn ich ihn nehme, obwohl er etwas schlechtere Noten als der andere Bewerber hat? Hieße das, dass ich ihn bevorzuge, nur weil er einer Minderheit angehört? Wenn Sie ernsthaft über diese Frage nachdenken, kommen Sie zu einer Einsicht, vor der sich viele Menschen drücken: "Gleich gute Qualifikationen" gibt es gar nicht. (Quelle)

Der Zweck heiligt die Mittel und Diskriminierung ist erlaubt, um "die Gesellschaft voranzubringen"? Klingt eher nach emotionaler Erpressung.
In Deutschland wäre diese Haltung der Verfassungsrichterin übrigens verfassungswidrig, denn im Grundgesetz steht:
Art. 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Grundlage in den USA ist jedoch die Politik der "Affirmative Action", die vermeintlich benachteiligte Gruppen gezielt fördern soll. Das Problem solcher soziologischer Experimente sind ihre unbeabsichtigten Folgen. Bei "Affirmative Action" etwa die, dass in den USA auf dem Arbeitsmarkt so gut wie alles von Herkunft und Stand abhängt - damit nur ja keiner benachteiligt wird.
Berühmtes Beispiel für eine Politik, die ein Problem verschärft, das sie eigentlich beseitigen sollte, ist der Kobra-Effekt

1 Kommentar:

  1. gibt´s bei uns doch auch: bei gleicher Qualifikation sollen Damen den Herren vorgezogen werden. Allerdings sind die Damen nicht in der Minderheit.

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